Eine Mitarbeiterin betreut die Korrespondenz mit den Menschen, die bei uns eine Therapie beginnen wollen, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen Aufnahme in unserer Einrichtung. Vor dem endgültigen Therapieantritt findet ein Eingangsgespräch statt. Soweit die Kostenübernahme, Abklärung der Indikationsstellung und der Ausschlusskriterien gegeben ist und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Person nach dem positiv verlaufenen Gespräch die Therapie beginnen. Während der Zeit, die nötig für die Klärung der Kostenübernahme und den klinischen Entzug (bei Indikation) ist, wird brieflicher Kontakt gehalten.

 Es können sich auch Menschen erneut zu einer bewerben, die bereits eine Therapie bei uns abgeschlossen oder abgebrochen haben. Bei solchen Bewerbungen verläuft das Aufnahmeverfahren den individuellen Gegebenheiten entsprechend.

Bei dem Informationsgespräch und beim Eingangsgespräch versuchen die Mitarbeiter einerseits ein möglichst genaues Bild von dem zukünftigen Patienten zu bekommen, von seiner gegenwärtigen Situation, seiner Drogenkarriere und auch von seiner Motivation. Andererseits versuchen sie, dem potentiellen Patienten ein Bild von unserer Therapieeinrichtung zu vermitteln und ihm möglichst genau zu beschreiben, was auf ihn zukommt. Jeder wird durch die Räume geführt und mit dem Tagesplan im Therapieablauf bekannt gemacht.

Vor der endgültigen Aufnahme muss der Bewerber sich in der Regel einem klinischen Entzug unterziehen. Weiterhin sollten vorliegen: 

- Zahnsanierungsschein,

- Zusage zur Übernahme der Therapiekosten

- Sicherung der Abdeckung der Therapienebenkosten, Krankenversicherung.

Während der Therapie ist natürlich der Konsum von jeglichen bewusstseinsverändernden Substanzen nicht erlaubt, ebenso werden Gewaltandrohung und -anwendung untersagt. Diese Bedingungen sind vor der Aufnahme von dem Bewerber zu akzeptieren.

Am Aufnahmetag wird der künftige Patient durch Mitarbeiter und einen ausgewählten Patienten empfangen. Es findet ein Einführungsgespräch statt, bei dem alle relevanten Punkte für den Therapiebeginn besprochen werden (Einführung in den Tages- und Therapieablauf, Durchsicht der mitgebrachten Sachen, Zimmerzuteilung, Aushändigung des Therapievertrages, Abklärung von formellen Punkten wie Gerichtsauflagen etc.). Im Anschluss finden die Vorstellung in der Bezugsgruppe und die direkte Einbindung in das therapeutische Geschehen statt.

Möglichst am Aufnahme- oder am Folgetag kommt es zur ärztlichen Erstuntersuchung (medizinische Abklärung der Entgiftungssituation, der physischen und psychischen Verfassung, der Fähigkeit zur Teilnahme an der Arbeitstherapie)

Innerhalb der ersten Woche findet die umfangreiche Erstdiagnostik mit Erstellung eines vorläufigen Behandlungsplanes statt.  

Innerhalb der ersten Wochen wird der Patient gebeten einen ausführlichen handgeschriebenen Lebenslauf und einen Wunschlebenslauf zu erstellen. In dieser Zeit findet auch eine umfassende psychosoziale Anamnese statt.